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   BFH, 18.05.1994 - II R 119/90   

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BFH, 18.05.1994 - II R 119/90 (https://dejure.org/1994,3980)
BFH, Entscheidung vom 18.05.1994 - II R 119/90 (https://dejure.org/1994,3980)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - II R 119/90 (https://dejure.org/1994,3980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung eines Grundstücks von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand - Steuerfreier Übergang von Anteilen an einer Gesamthand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 267
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.06.1973 - II R 37/72

    Steuervergünstigung - Gesamthand - Dauer des Bestehens - Beteiligungsverhältnisse

    Auszug aus BFH, 18.05.1994 - II R 119/90
    Diese Regelung soll objektiven Steuerumgehungen entgegenwirken, die der steuerfreie Übergang von Anteilen an einer Gesamthand ermöglicht (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1973 II R 37/72, BFHE 110, 142, BStBl II 1973, 802).
  • BFH, 25.02.1969 - II 142/63

    Zweigliedrige OHG - Übergang eines Grundstücks - Grunderwerbsteuerpflicht -

    Auszug aus BFH, 18.05.1994 - II R 119/90
    Die Rechtsprechung hat zwar unter einschränkender Auslegung des § 22 Abs. 4 GrEStG BW (entspricht § 6 Abs. 4 GrEStG 1983) die Sperrfrist in den Fällen, in denen die veräußernde Gesamthand noch keine fünf Jahre vor dem Erwerbsvorgang bestanden hat bzw. die veräußernde Gesamthand das Grundstück innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums erworben hat, dann als bedeutungslos angesehen, wenn die Beteiligungsverhältnisse an der veräußernden Gesamthand seit dem Erwerb des Grundstücks durch diese unverändert geblieben sind (vgl. grundlegend Senatsurteil vom 25. Februar 1969 II 142/63, BFHE 95, 292, BStBl II 1969, 400, 404).
  • BFH, 10.11.1965 - II 53/62 U

    Ermittlung der zu erhebende anteilige Grunderwerbsteuer und der

    Auszug aus BFH, 18.05.1994 - II R 119/90
    Ist innerhalb der Fünf-Jahres-Frist eine solche Änderung vereinbart worden, so hat das zwar nicht die Folge, daß die Vergünstigung überhaupt entfällt, bewirkt aber, daß die zur weiteren Grunderwerbsteuervergünstigung führende Vereinbarung bzw. Änderung der Beteiligungsverhältnisse als nicht geschehen anzusehen ist (vgl. Senatsurteil vom 10. November 1965 II 53/62 U, BFHE 84, 112, BStBl III 1966, 41).
  • BFH, 24.09.1985 - II R 65/83

    Gesamthandsgemeinschaft - Übertragung eines Grundstücks - Steuervergünstigung -

    Auszug aus BFH, 18.05.1994 - II R 119/90
    Insoweit hat der Senat zwar in seinem Urteil vom 24. September 1985 II R 65/83 (BFHE 144, 473, BStBl II 1985, 714, 715) ausnahmsweise in den Fällen, in denen die an der erwerbenden Gesamthand beteiligten Gesamthänder an der übertragenden Gesamthand in der Weise mittelbar beteiligt waren, daß ihre Beteiligung am Grundstück einer Gesamthandsgemeinschaft durch die Beteiligung einer anderen Gesamthandsgemeinschaft an der ersteren vermittelt wird, eine Beteiligung i. S. von § 6 GrEStG 1983 angenommen und die Steuervergünstigung gewährt.
  • BFH, 25.08.2020 - II R 23/18

    Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übergang von einer Gesamthand --Maßstäbe der

    Maßgebend ist, dass die Beteiligungsverhältnisse seit dem Erwerb des Grundstücks durch die veräußernde Gesamthand unverändert geblieben sind (vgl. BFH-Urteile in BFHE 95, 292, BStBl II 1969, 400; in BFHE 110, 142, BStBl II 1973, 802; vom 18.05.1994 - II R 119/90, BFH/NV 1995, 267; in BFHE 183, 259, BStBl II 1997, 663, unter II.3., und vom 04.04.2001 - II R 57/98, BFHE 194, 458, BStBl II 2001, 587, unter II.2.c).
  • BFH, 08.03.1995 - II R 58/93

    1. Die Troncabgabe nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Zulassung

    Zwar kann es für die Revisibilität von landesrechtlichen Vorschriften ausreichend sein, wenn diese wenigstens noch zum Zeitpunkt der Einlegung der Revision besteht (vgl. Senatsentscheidung vom 18. Mai 1994 II R 119/90, BFH/NV 1995, 267); auch diese Voraussetzung ist jedoch im Streitfall nicht erfüllt.
  • FG Hamburg, 01.10.1998 - II 334/97

    Umwandlung einer Kapital- in eine Personengesellschaft

    § 6 Abs. 3 GrEStG gewährt daher eine Steuerbefreiung, soweit die Berechtigung der Gesamthänder am gesamthänderisch gebundenen Vermögen der veräußernden und der erwerbenden Gesamthandsgemeinschaft übereinstimmt (BFH-Urteile vom 12. Juni 1996 - II R 75/93 -, BFH/NV 1996, 930, 931; vom 18. Mai 1994 - II R 119/90 -, BFH/NV 1995, 267, 268).

    Dies gilt sowohl für den Fall, dass sich das Grundstück unmittelbar im Vermögen der Kapitalgesellschaft befindet, als auch für den Fall der mittelbaren Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft an einer grundbesitzenden Gesamthand (vgl. BFH-Urteile vom 30. Oktober 1996 - II R 72/94 -, BFHE 181, 344 , BStBl II 1997, 87, 89; vom 18. Mai 1994 - II R 119/90 -, BFH/NV 1995, 267, 269).

  • BFH, 12.06.1996 - II R 3/93

    Zur Prüfungspflicht des FA bei der Steuerbefreiung nach dem früheren GrEStWoBauG

    Jedoch bejaht der erkennende Senat in nunmehr ständiger Rechtsprechung die Revisibilität landesrechtlicher Vorschriften dann, wenn diese noch im Zeitpunkt der Einlegung der Revision bestand (vgl. z. B. Senatsentscheidungen vom 8. November 1995 II R 16/92, BFH/NV 1996, 357; vom 13. April 1994 II R 93/90, BFHE 174, 380, BStBl II 1994, 817, und vom 18. Mai 1994 II R 119/90, BFH/NV 1995, 267).
  • BFH, 16.07.1997 - II R 27/95

    Einheitliche Anwendung des § 6 Abs. 4 GrEStG auf Grund und Boden und darauf

    Entgegen dem Wortlaut der Vorschrift greift die Sperrfrist daher in den Fällen nicht, in denen die veräußernde Gesamthand noch keine fünf Jahre vor dem Erwerbsvorgang bestanden hat bzw. die veräußernde Gesamthand das Grundstück innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums erworben hat, wenn die Beteiligungsverhältnisse an der veräußernden Gesamthand seit dem Erwerb des Grundstücks durch diese unverändert geblieben sind (vgl. Senatsurteil vom 18. Mai 1994 II R 119/90, BFH/NV 1995, 267, sowie grundlegend Urteil in BFHE 95, 292, BStBl II 1969, 400).
  • BFH, 08.03.1995 - II R 10/93

    Spielbankabgabe - Revision - Betriebsvermögen - DBA-Schachtelprivileg -

    Zwar kann es für die Revisibilität von landesrechtlichen Vorschriften ausreichend sein, wenn diese wenigstens noch zum Zeitpunkt der Einlegung der Revision besteht (vgl. Senatsentscheidung vom 18. Mai 1994 II R 119/90, BFH/NV 1995, 267), auch diese Voraussetzung ist jedoch im Streitfall nicht erfüllt.
  • BFH, 26.04.1995 - II R 6/94

    Das Grunderwerbsteuergesetz NW ist seit 1. Januar 1993 kein revisibles Recht mehr

    Zwar ist es nach Auffassung des Senats für die Revisibilität von landesrechtlichen Vorschriften ausreichend, wenn diese wenigstens noch zum Zeitpunkt der Einlegung der Revision besteht (vgl. Senatsentscheidungen vom 13. April 1994 II R 93/90, BFHE 174, 380, BStBl II 1994, 817, und vom 18. Mai 1994 II R 119/90, BFH/NV 1995, 267).
  • BFH, 30.07.1993 - II R 16/92

    Aufhebung eines Grunderwerbsteuerbescheids auf Grund abgelaufener

    Jedoch hält der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung die Revisibilität landesrechtlicher Vorschriften für gegeben, wenn diese noch im Zeitpunkt der Einlegung der Revision bestand (vgl. z. B. Senatsentscheidungen vom 13. April 1994 II R 93/90, BFHE 174, 380, BStBl II 1994, 817, und vom 18. Mai 1994 II R 119/90, BFH/NV 1995, 267).
  • BFH, 17.01.1996 - II R 88/94

    Revisibilität von landesrechtlichen Vorschriften des Grunderwerbsteuerrechts -

    Zwar hat der Senat auf diesen Übergangsregelungen die allgemeine Intention des Gesetzgebers abgeleitet, durch die Gesetzesänderung nicht in laufende Rechtsmittelverfahren einzugreifen, und es deshalb für die Revisibilität von landesrechtlichen Vorschriften als ausreichend erachtet, wenn diese wenigstens noch zum Zeitpunkt der Einlegung der Revision besteht (vgl. Senatsentscheidung vom 13. April 1994 II R 93/90, BFHE 174, 380, BStBl II 1994, 817, und vom 18. Mai 1994 II R 119/90, BFH/NV 1995, 267).
  • FG Nürnberg, 19.07.2001 - IV 151/99

    Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG durch Anwachsung - Übernahme von Schulden und

    Das unterstellt das Gesetz, wenn sich eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der veräußernden Gesamthand innerhalb der Fünfjahresfrist des § 6 Abs. 4 GrEStG vollzogen hat, die zu einer weiteren Grunderwerbsteuervergünstigung führt (vgl. BFH-Urteil vom 18.5. 1994 II R 119/90, BFH/NV 1995, 267).
  • BFH, 08.03.1995 - II R 11/93

    Einordnug der höheren zusätzlichen Spielbankabgabe in das steuerliche System -

  • BFH, 19.10.1995 - II R 63/92

    Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft ohne kapitalmäßige

  • BFH, 08.03.1995 - II R 57/93

    Einordnung der Troncabgabe in das steuerliche System - Zuständigkeit und

  • FG Münster, 12.08.1998 - 8 K 3188/92

    Rechtmäßigkeit einer Grunderwerbsteuerfestsetzung; Steuerfreiheit des

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